Teilnehmern des
Seminars soll geholfen werden, sich sicher und richtig im Straßenverkehr zu verhalten. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden. Eine risikobewusstere Einstellung und eine sichere, rücksichtsvolle Fahrweise sollen erreicht werden.
• Entwicklung eines positiven Leitbildes
• Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
• Optimierung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
• Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
• Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und
ihren Risiken
• Verbesserung der Regelakzeptanz
• Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen.
Das
Aufbauseminar gibt viele Anregungen und Tipps an die Hand, welche eine Refklektion der ursprünglichen Verkehrsverhaltens ermöglichen und somit zu einer Mobilität ohne weitere Auffälligkeiten betragen sollen.
Am Aufbauseminar muss jeder Autofahrer teilnehmen, der innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden ist und von der Straßenverkehrsbehörde dazu aufgefordert wird.
Das Seminar wird in einer Gruppe von min. 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt, und besteht aus 4 Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung.
Die Beobachtungsfahrt wird in 4er Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 30 Minuten.
Die Gesamtdauer soll zwischen 2 und 4 Wochen betragen.
Nur wenn an allen Sitzungen des
Seminars vollständig teilgenommen wurde, darf der Seminarleiter Ihnen die Teilnahmebescheinigung ausstellen. Ein Nachholen versäumter Seminarinhalte ist nicht möglich.
Sitzung 1
• Wer nimmt mit mir am Seminar teil?
• Warum sind die anderen hier?
• Was soll das Aufbauseminar bringen?
• Was macht eigentlich einen guten Fahrer aus?
• Was geschieht bei der Beobachtungsfahrt?
• Wie geht es im Seminar weiter?
Beobachtungsfahrt
• Fahren in eigener Verantwortung
• Den Verkehr beobachten:
Worauf muss man acht geben?
• Den Fahrer beobachten:
Wie unterschiedlich fahren wir?
• Beobachtungen auswerten:
Tipps und Anregungen für sicheres Fahren
Sitzung 2
• Die Fahrgruppen berichten
• Mir ist da mal Folgendes passiert: …
• Gefährliche Situationen: Wie sie entstehen
und wie man sie vermeidet
Sitzung 3
• Was mir inzwischen aufgefallen ist
• Weitere gefährliche Situationen:
Selbstreflektion zur eigenen Fahrweise
• Lassen sich Disco-Unfälle verhindern?
• Verkehrsregeln einhalten: Wie schafft man das?
Sitzung 4
• Wozu ist mein Auto (Motorrad) gut?
• Wie geht die Probezeit weiter?
• Und in Zukunft: Was werde ich ändern?
• Rückblick auf das Seminar
Als Verstoß gelten alle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Fahren unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss entstanden sind, mit einem Bußgeld ab 60 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verbunden ist.
Die Verstöße werden wie folgt in zwei Kategorien unterteilt:
A-Verstöße (schwere Verstöße)
• Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
(innerorts oder außerorts)
• Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
• Rotlichtmissachtung
• Fahren unter Alkoholeinfluss
• Überholen im Überholverbot
• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
• Nutzung des Seitenstreifens zum Überholen
• Nötigung
• Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Anderen
• verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
• zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und
Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
• zu dichtes Auffahren
• "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und
Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)
B-Verstöße (leichte Verstöße)
• Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
• erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
• Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim
Abbiegen
• Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel
• Kennzeichenmissbrauch
• ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit
Gefährdung Anderer
• verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
• Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als
8 Monate überzogen
• mit abgefahrenen Reifen gefahren
• Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden
Schulbus
• Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges
(Motor an)
Wurde innerhalb der gesetzlichen Probezeit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, kann es bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen bis eine schriftliche Aufforderung eintrifft.
Nach dem Erhalt einer Aufforderung muss innerhalb der vorgegebenen Frist das
Seminar vollständig absolviert werden. In der Regel innerhalb von 3 Monaten.
Die Aufforderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 - 30 € berechnet.
Bei einem weiteren Vergehen vor Abschluss des
Seminars erhalten Sie ein Bußgeldbescheid.
Eine weitere Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird nicht angeordnet.
Wird der Autofahrer ein weiteres mal, nach Beendigung des
Seminars, auffällig, kommt es zu einer Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Gemäß § 2a Abs. 2 Satz 3 wird die FE erst entzogen wenn ein weiterer Verstoß nach A oder zwei weitere Verstöße nach B innerhalb der Probezeit aber nach der Zweimonatsfrist beganngen wird.
In der
Fahrschule allroad finden regelmäßig Aufbauseminare für Fahranfänger statt.
Aufgrund der unregelmäßigen Anmeldungen der Teilnehmer können wir vorab keinen genauen Termin festlegen. Ein
ASF Seminar findet statt, sobald mindestens 6 Teilnehmer angemeldet sind.
Sie können sich jedoch ganz unverbindlich für das nächste Seminar anmelden.
Sobald der genaue Zeitpunkt feststeht, werden wir Sie schnellstmöglich darüber Informieren.
Das Seminar wird von der
Fahrschule allroad abgehalten und findet in den hauseigenen Lehrräumen statt.
Die Fahrschule allroad in Berlin ist eine renommierte und zertifizierte Fahrschule, die seit 2000 erfolgreich am Markt besteht.
Durch ein erprobtes Qualitätsmanagment konnte die Fahrschule in den vergangenen Jahren expandieren und das Angebot erweitern. Nicht ohne Grund ist der Slogan: "Alles rund um den Führerschein und die Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung" gewählt worden.
Derzeit beläuft sich der Fuhrpark auf mehr als 60 Fahrzeuge, darunter diverse Motorräder namhafter Hersteller, in verschiedenen Größen - und für jeden das passende dabei.
Die Fahrzeuge für die Führerscheinklasse B sind von Audi.
Bunt - in allen Farben und in jeder Ausführung, von A1 - Kleinwagen bis A6 - Limousine.
Für anstehende Berufskraftfahrer stehen LKW in verschieden Typen bereit: als Sattelzug, Gliederzug mit Wechselbrückensystem, Gliederzug mit Starrdeichselanhänger, mit Ladekran oder auch als 4x4.
Für weitere Informationen und Angebote der Fahrschule besuchen Sie die Homepage
www.fahrschule-allroad.de oder
www.info-eu-berufskraftfahrer.de
Jörg Griesbach
FAHRSCHULE allroad
Bölschestraße 43
12587 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 645 29 11
Telefax: +49 (0)30 / 640 955 65
E-Mail: kontakt@aufbauseminar.berlin
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE191976968
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